AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich (Kaufleute - Nichtkaufleute)
1. Unsere Vertragsbedingungen gelten insgesamt nur gegenüber Kaufleuten im Sinne des § 24 AGBG, ausgenommen hiervon sind die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Regelungen, diese gelten auch gegenüber privaten Kunden (Nichtkaufleuten)

2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

3. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Sofern wir mit einem Auftraggeber in laufender Geschäftsbeziehung stehen, gelten diese Verkaufsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit diesem. Unsere Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch für sich an unsere erbrachte Leistung anschließende Wartungs- oder Nachrüstungsverträge

§ 2 Angebote
1. Stellt ein Auftrag ein Angebot im Sinne § 145 BGB dar, so können wir dieses innerhalb von 1 Monat annehmen. Lehnen wir die Annahme dieses Auftrages innerhalb dieser Frist nicht ab, so gilt das Angebot als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

2. Unsere Prospekte, Preislisten etc. sind freibleibend und enthalten keine verbindliche Angebote. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 1 Monat gebunden. Danach sind wir auch für Folgeverträge an dieses Angebot nicht mehr gebunden.

3. Wir sind berechtigt, für individuell ausgearbeitete Angebote und Kostenvoranschläge eine dem Aufwand entsprechende Vergütung zu verlangen, falls kein anschließender Vertrag zustande kommt.

4. Die im Vertrag festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen des Vertragsgegenstandes entsprechen dem technischen Stand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wir behalten uns vor, Veränderungen vorzunehmen, die zumindest eine qualitative und technische Gleichwertigkeit gewährleisten. Der vertragsmäßige Verwendungszweck wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk" und sind zuzüglich Versand- und Verpackungskosten zu verstehen.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preislisten nicht enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, so daß die Zahlungsverpflichtung erst nach vollständiger Gutschrift bei uns als erbracht gilt.

3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Sofern sich aus Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe ohne Abzug sofort zahlbar. Überschreitet der Auftraggeber das in der Rechnung ausgewiesene Zahlungsziel, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns unbenommen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6. Aufgrund bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu.

7. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen unsererseits zurückzuhalten, bis der Vertragspartner auf alle ausstehenden Leistungen Vorkasse oder Sicherheit (z.B. Bankbürgschaft) erbringt.

8. Die Vergütung für die Erstellung unseres Produktes schließt die Schulung, Wartung und Aktualisierung nicht ein.

§ 4 Umfang und Übertragbarkeit von Rechten
1. Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht an Dritte übertragbar.

2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die durch PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH erhaltenen Leistungen, Informationen, Software oder andere Inhalte ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig zu übertragen oder geschäftsmäßig zu verwerten, soweit dies vertraglich nicht vereinbart wurde. Besonders die Übergabe der offenen Daten/Dateien zur weiteren Bearbeitung ist schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu honorieren.

3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Inhalte seines Vertrages Dritten zur Kenntnis zu bringen, soweit sie nicht öffentlich zugänglich sind.

4. Die erbrachten Dienstleistungen stehen dem Auftraggeber nur für vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsbedingungen festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber hängt von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ab.

5. Urheber-, Verwertungs- u. Nutzungsrechte: Soweit Werkleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der zeitliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte, wie Vervielfältigungs-,Verbreitungs-, Senderechte und dergleichen im Vertrag im einzelnen festgelegt. Diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für darüber hinausgehende sonstige Verwertungen ist ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten eingeräumt werden, so muß diese Regelung ausdrücklich unter Festlegung der Vergütung gesondert vereinbart werden.

6. Die Erfüllung formalrechtlicher Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber; PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH ist von jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt.

7. Abgelehnte Werbegestaltungen und Werbeleistungen bleiben PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reserviert wissen, muß er eine entsprechende Vergütung zahlen.

8. PROJEKT14 behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 5 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus.

2. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen in Verzug, so ist jede Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden (wie entgangener Gewinn und Folgeschäden) setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.

3. Geraten wir in Verzug, so ist der Auftraggeber nach ergebnislosem Verstreichen einer mit einer Ablehnungsandrohung verbundenen Nachfristsetzung von mindestens 4 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber nur zu wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

5. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6. Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (wie z.B. nachträglich eingetreten Betriebsstörungen, Personalmangel, behördliche Anforderungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten bzw. Unterlieferanten eintreten), haben wir nicht zu vertreten. Derartige Hindernisse berechtigen uns, die Lieferungs- bzw. Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ist in diesem Fall die teilweise Erfüllung für den Auftraggeber nicht von Interesse, so kann er auf unserem Rücktritt vom ganzen Vertrag bestehen. Wenn diese Behinderung länger als 2 Monate dauert, kann der Auftraggeber seinerseits vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Ist in diesem Fall die teilweise Erfüllung für den Auftraggeber nicht von Interesse, so kann er vom gesamten Vertrag zurücktreten. '

§ 6 Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Werk" vereinbart. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, so bald die Ware an den Transportführer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Haus verlassen hat. Dieses gilt auch wenn der Versand durch uns selbst durchgeführt wird. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung von unserer Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. § 6 Gewährleistung

1. Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Einen erkannten oder erkennbaren Mangel muß der Auftraggeber uns spätestens vier Tage nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt haben (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei uns). Eine spätere eingehende Rüge müssen wir nur gegen uns gelten lassen, wenn der Auftraggeber nachweist, daß ihm eine frühere Rüge unmöglich oder im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unzumutbar war.

2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

3. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Material-, Transport- und Arbeitskosten. Mehrkosten, die daraus resultieren, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, tragen wir nicht.

4. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder ist diese nicht möglich, oder schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis entsprechend zu mindern.

5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

6. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 II BGB geltend macht.

7. Über den Rahmen der in Ziffer 4. und 5. vorgesehenen Haftung ist unsere Ersatzpflicht, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Macht der Vertragspartner Gewährleistungsrechte geltend, die unsere Pflicht zur Nachbesserung zur Folge haben, so treten durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

§ 7 Gesamthaftung
1. Soweit gem. § 6 Ziff. 4. bis 6. unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluß, Verletzung von Nebenpflichten (positive Vertragsverletzung), insbesondere für Ansprüche aus Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.

2. Unberührt von der Regelung gem. Ziff. 1. bleiben die Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4. Wir garantieren eine hohe Verfügbarkeit unserer Dienste. Betriebszeiten können jedoch für Wartungsarbeiten verwendet werden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh durchgeführt und vorher angekündigt. Die PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH kann keine Gewähr übernehmen für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für Ereignisse, die die Leistung der PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall der Kommunikationsnetze und Gateways, Störungen im Bereich der Dienste der Deutsche Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

§ 8 Datensicherheit
1. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes auf Wunsch eine Nutzerkennung und ein Paßwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Paßwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im Verdachtsfall ein neues Kennwort anzufordern, das wir dann per Einschreiben zustellen.

§ 9 Servicebeschreibung
1. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Dienste zustande. Dieser wird gemäß Vereinbarung abgerechnet.

2.Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren, jedoch ohne Gewähr an die Internic weitergeleitet. Die Entgelte der NIC's werden separat in Rechnung estellt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die Internic bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH ausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden RFC der NIC's.

§ 10 Veröffentlichte Inhalte
1. Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.

2.Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Dienste der PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH nicht mißbräuchlich zu nutzen,
1. keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhaß anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.
2. i. S. d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen der PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH schädigen können oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
3. Eine Obliegenheitsverletzung berechtigt die PROJEKT14 Interaktive Medien GmbH zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
4. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, daß wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet

§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist - abzüglich angemessener Verwertungskosten - auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen. Kommt es zur Ausübung eines Eigentumsvorbehaltes, können wir eine Entschädigung für die Überlassung der vom Vertragspartner genutzten Vorbehaltsware fordern. Die Überlassungsvergütung richtet sich nach den üblichen Mietgebühren oder nach dem gewöhnlichen Wert der Gebrauchsüberlassung.

2.Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, so behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zu deren vollständiger Zahlung vor.

3.Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter wird der Auftraggeber auf unserer Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

4.Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Auch nach Abtretung bleibt der Auftraggeber zur Einziehung dieser Forderung berechtigt. Wir selbst dürfen die Forderung einziehen, wenn sich der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet oder wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig ist oder Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt hat. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet , uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

5.Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 12 Gerichtsstand/ Erfüllungsort
1. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

2.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 13 Schlußbestimmungen
1. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sollte eine Bedingung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Teilnehmer werden sich, soweit eine Bestimmung unwirksam ist, auf eine neue Bestimmung einigen, die der gewollten Regelung möglichst nahekommt und rechtlichen Bestand hat.